Rz. 41

Die Sprache der Eintragung erfolgt in der Landessprache Lettisch. Sollte es einen mehrsprachigen Antrag geben, so ist die lettische Version die ausschlaggebende. Die Veröffentlichung der Gesellschaftsgründung erfolgt im staatlichen Anzeiger "Latvijas Vēstnesis". Alle späteren eintragungspflichtigen Angaben, wie z.B. zur Geschäftsführung, Vertretungsbefugnis und zu den Kapitalverhältnissen, werden im Handelsregister eingetragen. Gemäß § 7 Abs. 1 HGB darf jede Person den Inhalt des Handelsregisters einsehen.

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