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Die Gesellschaft muss mit ihrem Handelsnamen durch die Gründer oder durch von den Gründern dazu bevollmächtigte Personen angemeldet werden. Die Anmeldung kann sowohl in Schriftform als auch in elektronischer Form erfolgen. Zu beachten sind aber die speziellen Erfordernisse bezüglich des Gesellschaftsvertrags und der Satzung.

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