In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des gehobenen Dienstes kann eingestellt werden, wer

 

1.

das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und

 

2.

die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem Landespersonalausschuß als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.

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