Rz. 171

Im Zuge einer barrierefreien Bedienung des beA wurde oben rechts im Bereich des Benutzermenüs die Möglichkeit geschaffen, die Schriftgröße in drei Stufen zu ändern: "Normal" (10 px), "Groß" (14 px) und "Sehr groß" (18 px). Daneben gibt es unter Windows natürlich nach wie vor die Möglichkeit, mit gedrückter Strg-Taste das Maus-Rad zu scrollen und damit den Bildschirm größer (kleinere Schrift) oder kleiner (größere Schrift) zu zoomen. Die Übersichtlichkeit kann dabei jedoch durch sehr große Darstellung der Texte, je nach Bildschirmgröße, schnell verloren gehen.

 

Rz. 172

Zusätzlich gibt es einen Button "Kontrast". Hier kann der Kontrast auf "Normal" oder "Hoch" eingestellt werden. Bei hohem Kontrast sind die Grundfarben etwas kräftiger und die hellen Schattierungen treten in den Hintergrund. Es werden sich je nach Bildschirm, Grafikkarte und grundlegender Farbeinstellung mehr oder weniger unterschiedliche Darstellungen ergeben.

 

Rz. 173

Für Menschen mit visuellem Handicap können beide Maßnahmen sicherlich Erleichterung schaffen. Für den normalsichtigen Nutzer sind die Grundeinstellungen vermutlich, je nach persönlichem Geschmack, ausreichend.

 

Rz. 174

Der Gesetzgeber ist zur barrierefreien Einrichtung des beA verpflichtet; weshalb die Dialoge der beA-Anwendung von Screenreadern interpretiert und vorgelesen werden können.

Zitat

"Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Authentifizierungs-/Kartendialoge nur von im Betriebssystem installierten Screenreadern erfasst und interpretiert werden können, nicht von Screenreadern, die in den Webbrowser integriert sind."[49]

[49] https://www.bea-brak.de/xwiki/bin/view/BRAK/%2300007, Stand: November 2017.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge