Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Vergütung von Bereitschaftszeiten. Ansprüche auf Vergütung von Bereitschaftszeiten nach dem DRK-RTV

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Regelung in § 29 Abs. 7 DRK-RTV, die eine Abgeltung auch der nach § 12 DRK-RTV verlängerten Arbeitszeiten mit dem Tabellenentgelt der Anlage A1 zu § 19 Abs. 2 DRK-RTV vorsieht, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Der Anspruch auf Mindestlohn nach dem MiLoG ist erfüllt, wenn die gezahlte Monatsvergütung das Produkt aus den geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit dem Mindestlohn überschreitet (hier: bejaht).

 

Normenkette

BGB § 362 Abs. 1, § 612 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1; MiLoG § 1 Abs. 1-2; DRK-RTV § 29 Abs. 7

 

Verfahrensgang

ArbG Ludwigshafen (Entscheidung vom 16.06.2016; Aktenzeichen 5 Ca 27/16)

 

Tenor

  • I.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - 5 Ca 27/16 - vom 16. Juni 2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  • II.

    Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Vergütung von Bereitschaftszeiten.

Die Beklagte betreibt einen Rettungsdienst. Der Kläger ist bei ihr als Rettungsassistent beschäftigt. Er leistet wöchentlich einschließlich Bereitschaftszeiten durchschnittlich 45,75 Stunden und bezieht eine Bruttomonatsvergütung von zuletzt 2.888,88 Euro bei einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 Stufe 4.

Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der DRK-Reformtarifvertrag in der Fassung des 41. Änderungstarifvertrags zum DRK-Reformtarifvertrag sowie des 7. Änderungstarifvertrags zum TVÜ-DRK (Stand 16. Juni 2014) Anwendung (im Folgenden: DRK-RTV). §§ 12, 19, 29 DRK-RTV enthalten ua. folgende Bestimmungen:

"§ 12 Regelmäßige Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich; ab dem 01.07.2008 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. Vorbehaltlich Abs. 6 verbleibt es für die im Rettungsdienst beschäftigten Mitarbeiter (...) bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden.

(2) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Abweichend von Satz 1 kann bei Mitarbeitern, die ständig Wechsel- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden.

...

(6) Die regelmäßige Arbeitszeit kann verlängert werden bis zu 12 Stunden täglich

a) und durchschnittlich 45 Stunden wöchentlich, wenn in sie regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von durchschnittlich mindestens zwei Stunden täglich fällt,

b) und durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich, wenn in sie regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von durchschnittlich mindestens drei Stunden täglich fällt.

...

§ 13 Sonderformen der Arbeit

...

(3) Bereitschaftsdienst leistet der Mitarbeiter, der sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.

...

§ 19 Tabellenentgelt

(1) Der Mitarbeiter erhält monatlich ein Tabellenentgelt. Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die er eingruppiert ist, und nach der für ihn geltenden Stufe.

(2) Mitarbeiter erhalten Entgelt nach der Anlage A1. ...

...

§ 29 Berechnung und Auszahlung des Entgelts

(1) Bemessungszeitraum für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile ist der Kalendermonat, soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

...

(3) Besteht der Anspruch auf das Tabellenentgelt ... nicht für alle Tage eines Kalendermonats, wird nur der Teil gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt. Besteht nur für einen Teil eines Kalendertags Anspruch auf Entgelt, wird für jede geleistete dienstplanmäßige oder betriebsübliche Arbeitsstunde der auf eine Stunde entfallende Anteil des Tabellenentgelts ... gezahlt. Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils sind die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 12 und entsprechende Sonderregelungen) zu teilen.

...

(7) Mit dem Entgelt ist die regelmäßige Arbeitszeit, auch wenn sie nach § 12 verlängert ist, abgegolten.

..."

Der Kläger hat mit am 14. Januar 2016 eingehender und der Beklagten am 16. Januar 2016 zugestellter Klage beim Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - Differenzvergütung für Bereitschaftszeiten für das Jahr 2015 nach erfolgloser außergerichtlicher Geltendmachung mit Schreiben vom 26. Juni 2015 (Monate Januar bis Mai 2015) und vom 15. Oktober 2015 (Monate Juni bis September 2015) von der Beklagten verlangt.

Der Kläger hat erstinstanzlich die Auffassung vertreten, § 29 Abs. 7 DRK-RTV verstoße gegen die Vorgaben des Mindestlohngesetzes, da...

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