Entscheidungsstichwort (Thema)
Ordentliche Kündigung wegen schwerwiegender Vorwürfe
Leitsatz (redaktionell)
Unberechtigte, schwerwiegende Vorwürfe eines Angestellten in leitender Stellung in bezug auf Untergebene und Vorgesetzte sind an sich geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen.
Verfahrensgang
ArbG Köln (Entscheidung vom 05.11.1991; Aktenzeichen 12 Ca 1147/91) |
Fundstellen
RzK, I 5i Nr 83 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, Nr 39 (LT1) |
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