Leitsatz (amtlich)
Die Erklärung des Arbeitgebers in der Einigungsstelle, nunmehr doch keine Betriebsstillegung vornehmen zu wollen, ist nicht bindend.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Aachen (Vorbehaltsurteil vom 17.03.2000; Aktenzeichen 9 (2) BV 80/99) |
Fundstellen
Dokument-Index HI508350 |
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