Leitsatz (amtlich)

Die Erklärung des Arbeitgebers in der Einigungsstelle, nunmehr doch keine Betriebsstillegung vornehmen zu wollen, ist nicht bindend.

 

Normenkette

BetrVG § 76

 

Verfahrensgang

ArbG Aachen (Vorbehaltsurteil vom 17.03.2000; Aktenzeichen 9 (2) BV 80/99)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI508350

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