Entscheidungsstichwort (Thema)
Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses bei Veräußerung eines Betriebsteils - § 613a Abs 1 Satz 1 BGB - betriebsbedingte Kündigung
Leitsatz (redaktionell)
1. Widerspricht der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebs(teil)-übernehmer, kann er sich auf eine fehlerhafte Sozialauswahl nur berufen, wenn für den Widerspruch ein sachlicher Grund vorliegt. Der Widersprechende handelt rechtsmißbräuchlich, wenn er ohne objektive Veranlassung seinen vorhandenen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt.
2. Ein sachlicher Grund ist für den Widerspruch gegeben, wenn der bislang in einem mittelständischen Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer die Arbeit in einem nicht sozialplanpflichtigen Kleinbetrieb fortsetzen soll.
Fundstellen
Haufe-Index 445869 |
BB 1994, 1940 |
BB 1994, 1940 (L1-2) |
DB 1994, 2242-2244 (LT1-2) |
NZA 1995, 471-474 (LT1-2) |
RzK, I 5e Nr 22 (LT1-2) |
ArbuR 1995, 266 (L1-2) |
EzA-SD 1994, Nr 19, 7-9 (LT1-2) |
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