Entscheidungsstichwort (Thema)

Umdeutung einer unwirksamen arbeitsnehmerseitigen außerordentlichen Kündigung in einen Antrag auf Abschluß eines Aufhebungsvertrages bzw in eine ordentliche Kündigung

 

Orientierungssatz

1. Der Arbeitnehmer, der eine unwirksame außerordentliche Eigenkündigung ausgesprochen hat, kann sich auf die Rechtsunwirksamkeit der von ihm erklärten Kündigung berufen.

2. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung kann umgedeutet werden in ein Vertragsangebot zur sofortigen einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn nach dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden auch bei Fehlen eines wichtigen Grundes unter allen Umständen das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden soll. Dieses Vertragsangebot bedarf sofortiger Annahme.

3. Die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche kommt in Betracht, wenn der Kündigende Tatsachen vorgetragen hat, die darauf deuten, daß diese Umdeutung nach den gegebenen Umständen dem mutmaßlichen Willen entsprochen hat und dieser Wille bei Zugang der Kündigung dem Gekündigten erkennbar geworden ist. Hat der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt und ist die fristlose Kündigung unwirksam, gelten diese Grundsätze ebenfalls.

 

Fundstellen

EzA-SD 1995, Nr 14, 7-9 (ST1-3)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge