Entscheidungsstichwort (Thema)

Computer für Betriebsrat

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Betriebsrat kann in der heutigen Zeit ohne Darlegung der Erforderlichkeit verlangen, daß ihm die Arbeitgeberin einen PC nebst Drucker für seine Bürotätigkeit zur Verfügung stellt.

Abänderung der bisherigen Rechtsprechung der Kammer.

 

Orientierungssatz

1. Die für die Entscheidung der vorliegenden Rechtsmaterie allein im LAG-Bezirk zuständige 3. Kammer gibt die gegenteilige Ansicht (Entscheidung vom 14.07.1993 - 3 TaBV 48/93 und Entscheidung vom 05.01.1994 - 3 TaBV 88/93), wonach ein Betriebsrat die Zurverfügungstellung eines PC nur verlangen konnte, wenn er im einzelnen darlegen und ggf beweisen konnte, daß dies zur Bewältigung der Betriebsratsarbeit erforderlich war, ausdrücklich auf.

2. Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 32/97.

 

Fundstellen

BB 1997, 1361 (L1)

AiB 1997, 470 (ST1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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