Entscheidungsstichwort (Thema)

Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers sowie auf Fortzahlung der "entsprechenden Vergütung". Strenge Anforderungen an den Verfügungsgrund

 

Orientierungssatz

1. Das Bestehen eines Beschäftigungsanspruches ist vom Arbeitnehmer als Verfügungsanspruch darzulegen und glaubhaft zu machen, dh, daß die Kündigung offensichtlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsunwirksam ist.

2. Eine einstweilige Verfügung auf Vergütungsfortzahlung kann nur in ganz besonders gelagerten Fällen in Frage kommen und nur zur Abwendung einer dringenden und auf andere Weise nicht zu beseitigenden Notlage getroffen werden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 443473

DB 1986, 1629-1629 (T)

ARST 1988, 46-46 (S1-2)

RzK, I 10j Nr 4 (ST1)

EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht, Nr 26 (L1)

LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht, Nr 15 (LT1)

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