Verfahrensgang
ArbG Cottbus (Beschluss vom 16.12.1998; Aktenzeichen 6 Ca 3348/98) |
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 25.02.2000; Aktenzeichen 1 BvR 1363/99) |
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen denBeschluß des Arbeitsgerichts Cottbus vom 16.12.1998 – 6 Ca 3348/98 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.473,35 DM festgesetzt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1558236 |
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