Verfahrensgang

ArbG Cottbus (Beschluss vom 16.12.1998; Aktenzeichen 6 Ca 3348/98)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 25.02.2000; Aktenzeichen 1 BvR 1363/99)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen denBeschluß des Arbeitsgerichts Cottbus vom 16.12.1998 – 6 Ca 3348/98 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.473,35 DM festgesetzt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1558236

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