Entscheidungsstichwort (Thema)

Inhalt des Arbeitszeugnisses

 

Orientierungssatz

1. Bestand eine Prokura nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses, so hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf den Hinweis der Prokura im Zeugnis unter exakter Zeitangabe, also unter Angabe von Beginn und Ende der Prokura.

2. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch das BAG durch Beschluß vom 26.10.1992 - 5 AZN 348/92 - zurückgewiesen.

 

Verfahrensgang

ArbG Stuttgart (Entscheidung vom 21.01.1992; Aktenzeichen 11 Ca 7014/91)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 26.10.1992; Aktenzeichen 5 AZN 348/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442333

DB 1993, 1040 (T)

NZA 1993, 127

NZA 1993, 127-128 (ST1)

LAGE § 630 BGB, Nr 17 (ST1)

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