3.1 Vielflieger-Programm Miles & More

Das bekannteste Prämienprogramm zur Kundenbindung ist das Vielflieger-Programm "Miles & More" der Lufthansa. Aber auch viele andere Fluggesellschaften nutzen inzwischen vergleichbare Prämienmodelle. Der Wert der Prämie richtet sich hierbei im Wesentlichen nach der Anzahl der zurückgelegten Flugkilometer. Die Bonuspunkte werden auch Fluggästen gutgeschrieben, die im Auftrag und für Rechnung ihres Arbeitgebers fliegen. Mit den gutgeschriebenen Bonuspunkten können Freiflüge oder kostenlose Hotelaufenthalte in Anspruch genommen werden. Soweit diese Prämien für Dienstreisen verwendet werden, liegt kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Verwendet der Arbeitnehmer diese Bonuspunkte für Privatreisen, entsteht Arbeitslohn in Höhe des Werts der Flugreise bzw. der Hotelunterbringung. Der Lohnzufluss erfolgt bei der tatsächlichen Inanspruchnahme der Prämien und nicht bereits bei Gutschrift der Bonuspunkte auf dem Prämienkonto. Es handelt sich um eine besondere Lohnzahlung durch Dritte, für die eine eigene Steuerbefreiung geschaffen wurde.[1]

 
Wichtig

Steuerfreibetrag von 1.080 EUR

Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen (z. B. Freiflüge oder freie Hotelübernachtungen) bleiben bis zur Höhe des Rabattfreibetrags steuerfrei. Die Vorteile aus solchen Bonusprogrammen unterliegen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.080 EUR im Jahr nicht dem Lohnsteuerabzug.

Soweit Luftverkehrsgesellschaften ihren eigenen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge überlassen, die unter den gleichen Beförderungsbedingungen auch an Fremdkunden erbracht werden, liegt eine Rabattgewährung vor, die über den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR begünstigt ist.[2]

3.2 Bonusprogramm Payback

Das Payback-Prämienprogramm umfasst einen Zusammenschluss verschiedener Unternehmen, die beim Einkauf gegen Vorlage der Payback-Karte Bonuspunkte auf dem persönlichen Punkte-Konto des Kunden gutschreiben.

Die Einlösung der Prämien erfolgt in Form von

  • Sachprämien,
  • Einkaufsgutscheinen oder
  • Bargutschriften.

Das Angebot der meisten angeschlossenen Unternehmen richtet sich an Privatkunden, sodass die Einlösung privat erworbener Bonuspunkte steuerlich irrelevant ist.

Dienstlich erworbene Payback-Punkte steuerpflichtig

Bei Tankstellenketten besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber für die Betankung der Firmenwagen den Arbeitnehmern eine Tankkarte zur Verfügung stellt. Soweit der Arbeitnehmer hierbei auf seinem privaten Payback-Punktekonto Bonuspunkte erwirbt, sind diese dienstlich erworbenen Bonuspunkte allerdings lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Für die Lohnversteuerung ist die Gutschrift der Bonuspunkte im Wege der Schätzung aufzuteilen.

Der Lohnzufluss erfolgt bereits bei Gutschrift der Bonuspunkte auf dem privaten Payback-Punktekonto. Dabei ist jeder Payback-Punkt grundsätzlich mit 1 Cent zu erfassen.

Payback-Karte und Dienstwagen

Für Firmenwageninhaber, deren geldwerter Vorteil für die Privatnutzung nach der 1-%-Methode berechnet wird, sind sämtliche Prämienvorteile mangels Aufteilungsmöglichkeit als Arbeitslohn zu erfassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bonuspunkte auf die dienstliche oder private Fahrzeugnutzung entfallen. Wird die Firmenwagenbesteuerung nach der Fahrtenbuchmethode vorgenommen, ist nur der Anteil der Payback-Punkte als Arbeitslohn zu erfassen, die der Arbeitnehmer aufgrund der dienstlich gefahrenen Kilometer erhält. Die Gesamtfahrleistung ist entsprechend den Aufzeichnungen im Fahrtenbuch aufzuteilen.

 
Achtung

Keine Steuervergünstigung für Payback-Prämien

Das Kundenbindungsprogramm Payback begünstigt die Lieferung von Waren (im Wesentlichen von Treibstoff) und nicht die Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Daher findet weder die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 38 EStG noch die Pauschalierungsmöglichkeit des § 37a EStG Anwendung.

Die 50-EUR-Freigrenze (bis 2021: 44 EUR) findet auf das Payback-Punktesystem keine Anwendung, weil aufgrund der stets möglichen Bareinlösung im Zeitpunkt der Gutschrift kein Sachlohn vorliegt, sondern eine Geldleistung.

 
Praxis-Beispiel

Lohnsteuerabzug bei betrieblichen Payback-Prämien

Ein Arbeitnehmer fährt mit seinem Firmenwagen jährlich 50.000 Kilometer. Die Firmenwagenbesteuerung erfolgt nach der 1-%-Methode. Soweit Payback-Punkte aus der Nutzung der Tankkarte gutgeschrieben werden, führt dies zu einem weiteren Lohnzufluss.

Bei einem Durchschnittsverbrauch von 6 Litern pro 100 Kilometer darf der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil im Wege der Schätzung wie folgt ermitteln: 50.000 km × 0,06 Liter × 0,5 Cent = 15 EUR. Der Lohnsteuerabzug kann einmal jährlich mit der Dezemberabrechnung vorgenommen werden.

3.3 Bahnfahrer-Prämienprogramm "bahn.bonus"

Bahn.bonus ist das Prämienprogramm für Bahnfahrten mit der BahnCard der Deutschen Bahn. Für jede mit der BahnCard durchgeführte Zugfahrt werden dem BahnCard-Inhaber auf sein persönliches Kundenkonto Punkte gutgeschrieben. Ab einer bestimmten Punktezahl können die gesammelten Bonuspunkte in Sachprämien umgewandelt werden. Eine Umwandlung der Prämienpunkte ist beispielswei...

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