Der Vermieter kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst benötigt. Es ist insoweit unerheblich, ob neben ihm selbst noch andere Personen in die Wohnung einziehen werden. Handelt es sich um mehrere Vermieter, genügt es, wenn einer der Vermieter Eigenbedarf hat.[1]

 
Praxis-Beispiel

Vermietende Geschwister

Den beiden Geschwistern ist im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die elterliche Eigentumswohnung übertragen worden. Die Geschwister vermieten die Wohnung. Hat ein Geschwisterteil Eigenbedarf an der Wohnung, können die beiden Geschwister das Mietverhältnis kündigen.

Maßgeblich kommt es auf die Stellung als Vermieter an. Nur der Vermieter kann kündigen. Hat etwa der Eigentümer der Wohnung diese einer anderen Person zur Vermietung überlassen, kann diese Person als Vermieter nicht wegen Eigenbedarfs des Eigentümers kündigen.

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