Rz. 46

Der Anmeldung sind beizufügen:

die Erklärung über die Übernahme der Geschäftsanteile;
ein Verzeichnis der Personen, die neue Geschäftsanteile übernehmen, unterzeichnet vom Einbringer und mit Angaben über die Höhe der übernommenen und einbezahlten Geschäftsanteile, Art der Erbringung und Nachweis über die tatsächlich erfolgte Einbringung; falls die Einlagen durch bisherige Gesellschafter übernommen worden sind, sind die Gesamtbeträge der Geschäftsanteile anzugeben;
falls die Kapitalerhöhung durch die Einbringung von Sachen und Rechten erfolgt, sind auch die Verträge, auf deren Grundlage diese bewirkt wurde, sowie das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen (siehe auch Rdn 34 und Rdn 35) beizufügen;
falls die Kapitalerhöhung durch die Umwandlung von Reserven und Gewinn erfolgt, ist auch der vom Wirtschaftsprüfer revidierte Jahresabschlussbericht beizufügen.

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