Wenn zwischen Arbeitsunfähigkeiten ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum (auch von weniger als 4 Wochen) liegt, ist dieser zu bescheinigen.
Zwischenbeschäftigung
Wenn zwischen der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit kein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum liegt, ist das Arbeitsentgelt aus dem letzten davor abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum zu bescheinigen.
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