Leitsatz

Der Ausweis einer Sonderbelastung im Einzelwirtschaftsplan eines Wohnungseigentümers entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn im Rahmen der Genehmigung der Jahresabrechnung in für den betroffenen Wohnungseigentümer nachvollziehbarer und nachprüfbarer Weise dargelegt wird, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage die Gemeinschaft gegen ihn einen Erstattungsanspruch geltend macht.

 

Link zur Entscheidung

OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2009, I-15 Wx 16/09OLG Hamm, Beschluss vom 25.8.2009 – I-15 Wx 16/09

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