Es wird empfohlen, die Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen aus Klageverfahren im Zusammenhang mit Erteilung der Prozessvollmacht zu vereinbaren. Die Abtretung sollte aber unbedingt in einem von der Prozessvollmacht gesonderten Dokument vereinbart werden. Die Zusendung der Abtretungsanzeige sollte so erfolgen, dass der Zugang beweisbar ist.
Abtretungsvereinbarung
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