Rz. 5

Abweichende Vereinbarungen können nur individuell vereinbart werden; eine formularvertragliche Abweichung von § 566a ist zulasten des Mieters grds. nicht möglich. Eine Enthaftung des Veräußerers durch eine formularmäßige vorbereitete Erklärung eines Zwangsverwalters, dieser werde nach Übertragung der Kaution an den Erwerber aus der "bürgenähnlichen Haftung" entlassen, ist unwirksam (BGH, Urteil v. 23.1.2013, VIII ZR 143/12, GE 2013, 411).

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