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Ferner sind nach Nummer 2 duldungspflichtig neue Techniken, die dem Klimaschutz dienen. Aber auch Klimaschutzmaßnahmen nach bisheriger Technik dürften duldungspflichtig sein. Führt eine Heizungsumstellung daher zur Verringerung des CO2-Ausstoßes, ist sie nunmehr unabhängig davon duldungspflichtig, ob sie auch mit einer Energieeinsparung verbunden ist.

Dieser bewusst offengefasste Tatbestand birgt erhebliches Streitpotential, insbesondere weil die Maßnahmen ebenfalls "nachhaltig" sein müssen.

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