Verfahrensgang

AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 145 F 13273/07)

 

Tenor

  • I.

    Das Urteil des Senats vom 31. Juli 2008 -16 UF 189/07 - wird wie folgt berichtigt:

    Im Tenor muss es unter Ziffer 1. c), 2. c) und 3. c) jeweils richtig heißen:

    " für den Zeitraum von Januar 2008 bis einschließlich Mai 2008 59,8% des vorab um das hälftige Kindergeld (= 77 Euro) gekürzten Mindestunterhalts nach § 1612 a BGB i.V.m. § 36 Nr. 4 EGZPO "

    Im Tenor muss es unter Ziffer 1 d), 2. d) und 3. d) jeweils richtig heißen:

    " ab Juni 2008 51,2% des vorab um das hälftige Kindergeld (= 77 Euro) gekürzten Mindestunterhalts nach § 1612 a BGB i.V.m. § 36 Nr. 4 EGZPO "

    In den Gründen muss es auf Seite 6 unter c) Januar 2008 in der viertletzten Zeile richtig heißen:

    " Jedes Kind kann mithin 59,3% des vorabum das hälftige Kindergeld (= 77,- Euro) gekürzten Mindestunterhalts verlangen, gerundet auf volle Euro."

    In den Gründen muss es auf Seite 7 unter d) ab Februar 2008 in der vierten und fünften Zeile richtig heißen:

    ",so dass jedes Kind 51,2% des vorab um das hälftige Kindergeld

    (= 77,- Euro) gekürzten Mindestunterhalts verlangen kann, gerundet auf volle Euro."

  • II.

    Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 4.524,- Euro festgesetzt (Berufung 3.564,- Euro; Anschlussberufung 960,- Euro).

 

Gründe

Die Berichtigung des Urteils des Senats vom 31.7.2008 ist gemäß § 319 ZPO auch unter Berücksichtigung der Einwände der Klägerin in den Schriftsätzen vom 23.9. und 9.10.2008 zulässig und erforderlich. Auf die Ausführungen im rechtlichen Hinweis des Senats vom 22.9.2008 wird insoweit Bezug genommen.

Die Wertfestsetzung beruht auf den §§ 42 Abs. 1, 47 Abs. 1 GKG. Für den Berufungswert ist entgegen der Ansicht des Beklagten nur die Differenz zwischen den sich aus dem erstinstanzlich zugesprochenen Prozentsatz des Regelbetrages ergebenden Zahlbeträgen und den mit der Berufung (100% des Mindestunterhalts unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes) bzw. der Anschlussberufung erstrebten Zahlbeträgen maßgeblich.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2567690

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge