Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Haftung des Erstehers von Wohnungseigentum für den auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Wohngeldanteil
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft und Mietrecht WuM)
Der Ersteher als Erwerber des Wohnungseigentums schuldet den auf sein Wohnungseigentum entfallenden Wohngeldanteil auch über den Betrag der sog Abrechnungsspitze hinaus, so wie nach dem Zeitpunkt des Erwerbs von der Wohnungseigentümerversammlung über die Einzelabrechnung bestandskräftig beschlossen worden ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 541808 |
KTS 1999, 214 |
ZMR 1998, 656 |
WuM 1998, 503 |
IPuR 1998, 45 |
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