Kurzbeschreibung

Gemäß § 13 Abs. 4 FZV ist beim Verkauf eines Kfz eine Veräußerungsanzeige an die bisherige Zulassungsstelle erforderlich. Die Anzeige hat unverzüglich nach der Veräußerung durch den Verkäufer zu erfolgen. Die Mitteilung muss Kennzeichen, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder übergeben wurden. Nach dem Muster wird die Veräußerungsanzeige vom Mandanten selbst abgegeben.

Veräußerungsanzeige an Zulassungsstelle

An die

Zulassungsstelle für

Kraftfahrzeuge

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am … das Kraftfahrzeug …, amtliches Kennzeichen: …, an Herrn/Frau …, veräußert. Kraftfahrzeugschein und -brief sowie Kennzeichenschilder habe ich an den Käufer/die Käuferin ausgehändigt; die Empfangsbescheinigung füge ich bei.

Freundliche Grüße

gez. …

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