Rz. 5

Im Bestandsverzeichnis des Gebäudeblattes sind die Eintragungen des § 3 Abs. 4 Nr. 1 durch die Angabe der Teilflächenbelastung zu ergänzen:

Zitat

"Gebäudeeigentum … auf einer Teilfläche von 500 qm des Grundstücks Flurstück 100 …, die in der in den Grundakten Bd. 50 Bl. 100 befindlichen Karte rot schraffiert ist …".

oder auch:

Zitat

"Gebäudeeigentum auf einer Teilfläche von 500 qm, bestehend aus dem Flurstück 100 …".

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