Rz. 16
Die Spalte 5 dient hierbei zur Angabe der laufenden Nummer des Grundstücks in der Spalte 1, auf das sich der in Spalte 6 einzutragende Vermerk bezieht. Sie stellt den Zusammenhang zwischen den Spalten 1 bis 4 und der Spalte 6 her (Abs. 8) und wird nur bei Eintragungen in Spalte 6 ausgefüllt.
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