Rz. 2

Im Bestandsverzeichnis.

Bei Eintragungen in den Spalten 1–6 erfolgen die Unterschriften in Spalte 6.
Bei Abschreibungen ist in Spalte 8 zu unterschreiben.
In Abt. I sind die Eintragungen in Spalte 4 zu unterschreiben (vgl. § 9 GBV Rdn 7).

In Abt. II ergibt sich Folgendes:

Eintragungen in den Spalten 1–3 sind in Spalte 3 zu unterschreiben.
Eintragungen in den Spalten 5 und 4 werden in Spalte 5 unterschrieben.
Löschungen (Spalten 6 und 7) werden in Spalte 7 unterschrieben.
In Abt. III ist entsprechend Nr. 3 zu verfahren.

Hier hat die Unterschrift in den Spalten 4, 7 oder 10 zu erfolgen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge