Rz. 2
▪ | Im Bestandsverzeichnis.
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▪ | In Abt. I sind die Eintragungen in Spalte 4 zu unterschreiben (vgl. § 9 GBV Rdn 7). | ||||||
▪ | In Abt. II ergibt sich Folgendes:
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▪ | In Abt. III ist entsprechend Nr. 3 zu verfahren. |
Hier hat die Unterschrift in den Spalten 4, 7 oder 10 zu erfolgen.
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