Rz. 26

Die Vorschrift ist bewusst offengehalten, um Organisationsabläufe und Dienstleistungsangebote fortentwickeln zu können. Ein gelungenes Beispiel für ein derartiges sonstiges Verzeichnis stellt die sog. Markentabelle[27] dar. Aus Sicht des Grundbuchamtes handelt es sich um ein Verzeichnis, das der Verwaltung der eingehenden Eintragungsanträge dient. Für die Benutzer bietet es die Möglichkeit, sich einen Überblick über die dem Grundbuchamt vorliegenden unerledigten Eintragungsanträge zu verschaffen. Obwohl die Einsichtnahme in die Markentabelle weder im positiven noch im negativen Sinn guten Glauben an einen bestimmten Grundbuchinhalt begründen kann und nur dann eine Grundlage etwa zur Erteilung von Rangbescheinigungen darstellt, soweit auf den Charakter als Hilfsverzeichnis hingewiesen wird,[28] bietet sie doch wertvolle Informationen und Anhaltspunkte für weitergehenden Nachforschungsbedarf und sollten daher von den Grundbuchämtern entsprechend den einheitlichen Weisungen auch gewissenhaft geführt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anträge zu verschiedenen Grundbuchblättern anhängig sind. Hier kann nur durch eine konsequente und gewissenhafte manuelle Zuordnung Verlässlichkeit (Handlungsanweisung) geschaffen werden, bis das Datenbankgrundbuch hier eventuell Abhilfe schafft.

[27] Zur grundbuchamtsinternen Funktion vgl. Göttlinger, DNotZ 1995, 370, 378f. Es handelt sich daneben um ein Hilfsverzeichnis nach § 12a Abs. 1, das schon bei den früheren Bemühungen um die Konzeption eines maschinellen Grundbuchs vor dem Hintergrund der in etwa vergleichbaren Einrichtung der "Plombe" des österreichischen Systems von der notariellen Praxis gewünscht worden war; vgl. Frenz, 160 f. sowie Keim, 736; zur Ausgestaltung im einzelnen Göttlinger, a.a.O. und Bredl, MittBayNot 1997, 75.
[28] Wohl für den Fall eines fehlenden Hinweises auf die Markentabelle als Grundlage einer Notarbestätigung Keilich/Schönig, NJW 2012, 1841, 1845; legt der Notar offen, worauf er seine Bestätigung gründet, kann eine Haftung m.E. nicht greifen.

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