Rz. 59

Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Widerspruch sowie seine Wirkungen ergeben sich aus §§ 899, 894, 892 Abs. 1 BGB. Zu den grundbuchverfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung siehe nachfolgend Rdn 68 ff.), zur Löschung siehe § 25 GBO, zur Grundbuchberichtigung siehe § 22 GBO Rdn 97 ff.

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