Rz. 228
▪ | Gemäß § 20 RSG hat das Siedlungsunternehmen ein Wiederkaufsrecht an der von ihm begründeten Siedlerstelle, wenn der Ansiedler sie ganz oder teilweise veräußert, aufgibt oder nicht dauernd bewohnt oder bewirtschaftet.[840] |
▪ | Gemäß § 21 RSG steht dem früheren Eigentümer ein Wiederkaufsrecht gegen das Siedlungsunternehmen zu, wenn es das erworbene Grundstück nicht innerhalb einer Frist von zehn Jahren für Siedlungszwecke verwendet hat. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen