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Fraglich ist, ob dem Grundbuch auch eine öffentliche Funktion der Verlautbarung von Rechtsverhältnissen zukommt oder künftig zukommen soll.[25] Diese Frage stellt sich vor allem vor dem Hintergrund gesellschaftlicher, rechts- und fiskalpolitischer Diskussionen um eine Transparenz von Erwerbsvorgängen und Eigentumsverhältnissen an Immobilien. Exemplarisch stellt sich die Frage hinsichtlich möglicher Geldwäschegeschäfte sowie des Eigentums von "anonymen Gesellschaften oder Konzernen" insbesondere an zu Wohnzwecken dienenden Immobilien. Rechtspolitisch reicht sie bis zur Forderung nach der Enteignung oder Vergesellschaftung solcher Eigentümer.

[25] Eingehend auch Keller, RpflStud 2021, 35.

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