Leitsatz
Keine Zustimmungsverweigerung zur Wohnungsveräußerung aus Gründen in der Person eines beschenkten Kindes
Normenkette
§ 12 Abs. 2 WEG
Kommentar
Die Zustimmung zur Wohnungsveräußerung kann nicht aus Gründen, die allein in der Person des veräußernden Wohnungseigentümers liegen (hier: Verärgerung über das Kind, welches die geschenkte Wohnung alsbald "zu Geld machen will"), sondern nur aus wichtigen, d.h. im besonderen Maße die Gemeinschaft gefährdenden Gründen in der Person des Erwerbers versagt werden.
Link zur Entscheidung
OLG Köln, Beschluss vom 30.08.2004, 16 Wx 143/04OLG Köln v. 30.8.2004, 16 Wx 143/04, NZM 22/2004, 879
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen