Streitig war die Frage, ob Weihnachtsbaumkulturen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks sind und ob demzufolge der Aufwuchs in Form von Weihnachtsbäumen zum Grundstück gehört und damit Teil der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer (GrESt) ist. Der BFH hat erwartungsgemäß entschieden, dass Weihnachtsbaumkulturen als Scheinbestandteil des Grundstücks anzusehen sind und ihr Erwerb somit nicht der GrESt unterliegt.

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