Leitsatz

Kein Ersteigern eines Sondereigentums durch die teilrechtsfähige Gemeinschaft

 

Normenkette

§ 21 WEG; §§ 71 Abs. 2, 95 ff. ZVG

 

Kommentar

Die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, kann in der Zwangsversteigerung kein wirksames Gebot zum Erwerb von Sondereigentum (hier: Teileigentum) an Dachgeschossräumen) abgeben, da Sondereigentum und Miteigentum der Wohnungseigentümer nicht Bestandteil des Verwaltungsvermögens des Verbands sind/sein können.

Anmerkung

Schneider (in ZMR 10/2006, 813 ff.) hat zu dieser bedeutsamen Entscheidung nach Feststellung der Teilrechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch den BGH (v. 2.6.2005, V ZB 32/05, ZMR 2005, 547) eine sehr lesenswerte Anmerkung unter Hinweis auf den augenblicklichen Diskussionsstand in der Literatur geschrieben und das Entscheidungsergebnis kritisiert.

 

Link zur Entscheidung

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19.06.2006, 11 T 4131/06LG Nürnberg-Fürth v. 19.6.2006, 11 T 4131/06, ZMR 10/2006, 812

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