Der Verkäufer kann auf Übereignung und Übergabe einer Sache nur verklagt werden, wenn der Käufer Zug um Zug den Kaufpreis zahlt. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
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