Kurzbeschreibung

Lehnt die Kaskoversicherung zunächst außergerichtlich eine Regulierung des Schadens des Versicherungsnehmers ab, besteht die Möglichkeit, nochmals außergerichtlich eine Zahlung zu erreichen, indem die Bedenken der Versicherung im Ablehnungsschreiben ausgeräumt werden (z.B. Vorwurf der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls oder einer vorsätzlichen und schuldhaften Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei der Schadenregulierung oder vor Eintritt des Versicherungsfalls).

Androhung Deckungsklage bei Kaskoversicherer

An die

…-Versicherungs-AG

Ihr VN: …

Schaden-Nr.:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass uns Ihr Versicherungsnehmer mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat.

Der bisherige Schriftverkehr, insbesondere Ihr Ablehnungsschreiben vom …, liegt uns vor. Entgegen Ihrer Auffassung sind Sie zur Leistung der Kaskoentschädigung verpflichtet.

Unser Mandant/Unsere Mandantin hat alle Fragen in der Schadenanzeige wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet.

… (Darlegung des Sachverhalts)

… (Begründung)

Eine zur Leistungsfreiheit führende vorsätzliche und schuldhafte Obliegenheitsverletzung Ihres Versicherungsnehmers liegt daher nicht vor.

Der von Ihnen beauftragte Sachverständige … hat das Fahrzeug besichtigt. Sein Gutachten dürfte zwischenzeitlich vorliegen.

Wir bitten Sie nunmehr, uns eine Kopie dieses Gutachtens zu übersenden sowie zunächst die Schadenregulierung auf der Basis dieses Gutachtens vorzunehmen. Einwendungen zu den Feststellungen des Sachverständigen sowie die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Wir setzen hiermit Nachfrist zur Regulierung des Kaskoschadens bis zum …

Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir bereits jetzt beauftragt, gegen Sie Deckungsklage (alternativ: Leistungsklage) zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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