Rz. 45
Sect. 24 (3) CBCA nennt die mit Geschäftsanteilen verbundenen Rechte der Gesellschafter wie folgt:
▪ | Stimmrecht; |
▪ | Gewinnbezugsrecht; |
▪ | Recht auf Teilhabe am Liquidationserlös. |
Die sonstigen Rechte (z.B. Einsichtsrechte) sind in zahlreichen Vorschriften des Gesetzes enthalten, die jeweils thematisch im Rahmen dieser Darstellung erfasst sind.
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