Rz. 45

Sect. 24 (3) CBCA nennt die mit Geschäftsanteilen verbundenen Rechte der Gesellschafter wie folgt:

Stimmrecht;
Gewinnbezugsrecht;
Recht auf Teilhabe am Liquidationserlös.

Die sonstigen Rechte (z.B. Einsichtsrechte) sind in zahlreichen Vorschriften des Gesetzes enthalten, die jeweils thematisch im Rahmen dieser Darstellung erfasst sind.

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