Rz. 17

Ein Mindestkapital ist für die Gesellschaft nicht vorgesehen. Dementsprechend ist die Ausgabe von Anteilen auch nicht Voraussetzung für das Entstehen oder den Bestand der Gesellschaft als juristische Person. Die Articles of Association können demgegenüber die Angabe der Höchstzahl der Aktien, die ausgegeben werden dürfen, festlegen. Sie können darüber hinaus bestimmen, wann, an wen und zu welchen Einlagen Anteile ausgegeben werden können. Damit schaffen sie jedoch nur einen Rahmen, den die Direktoren der Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen auszufüllen haben. Dabei ist nicht zwingend, dass die Umstände der Ausgabe von Anteilen in den Articles of Association enthalten sind; sie können ebenso in den By-Laws enthalten sein oder durch einstimmige Gesellschafterbeschlüsse festgelegt werden.

Die Anteile weisen keinen Nennbetrag aus (vgl. hierzu näher Rdn 24 ff.).

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