Kurzbeschreibung

In dieser Checkliste sind die Arbeitsschritte abgebildet, die beim Erstellen des Jahresabschlusses speziell bei Kapitalgesellschaften in der Handelsbilanz beachtet werden müssen. Sie hilft dem verantwortlichen Jahresabschlussbearbeiter, den Stand der Arbeiten zu dokumentieren und einzelne Bereiche auf Mitarbeiter zu delegieren.

Überblick

Diese Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung der Handelsbilanz speziell von Kapitalgesellschaften zu beachtenden Regelungen. Sie hilft

  • die eigenen Arbeitsabläufe zu beschleunigen,
  • das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.

Praxisorientierte Fragestellungen gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten.

Der Autor: Hartmut Dicke, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Wirt.-Ing.
bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Siehe auch

Jahresabschluss-Checkliste 2015, Allgemein, Vorarbeiten

Jahresabschluss-Checkliste 2015, Allgemein, Anlagevermögen

Jahresabschluss-Checkliste 2015, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten

Jahresabschluss-Checkliste 2015, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren)

Jahresabschluss-Checkliste 2015, Allgemein, Passivseite

Jahresabschluss-Checkliste 2015, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten

Jahresabschluss-Checkliste 2015, Personengesellschaften

Jahresabschluss-Checkliste 2015, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz

Jahresabschluss-Checkliste 2015, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz

Praxis-Checkliste: GmbH/AG/Allgemein
1. Wurde vor Ende des Geschäftsjahres geprüft, ob die Größenklassen des § 267 HGB für kleine Kapitalgesellschaften (Bilanzsumme 4,84 Mio. EUR, Umsatzerlöse 9,68 Mio. EUR, Mitarbeiterzahl 50)[1],[2] nicht bereits das 2. Mal in Folge überschritten werden und somit Prüfungspflicht besteht (bei Neugründungen sind die Verhältnisse am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung ausschlaggebend)? Wurde geprüft, ob durch die Tilgung von Verbindlichkeiten oder bilanzpolitische Maßnahmen eine Verringerung der Bilanzsumme möglich ist (z. B. Absetzung erhaltener Anzahlungen vom Vorratsvermögen nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB)?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
2. Wurden die in § 267a HGB i.d.F. des MicroBilG benannten Größenkriterien für Kleinstkapital-gesellschaften überprüft?[3] Wenn es sich um ein Kleinstunternehmen handelt, wurde geklärt, ob bzw. inwieweit die sich daraus ergebenden Erleichterungen hinsichtlich der Bilanzgliederung (§ 266 Abs.1 S. 4 HGB), der GuV-Staffelung (§ 275 Abs. 5 HGB) sowie der Aufstellung des Anhangs (§ 264 Abs.1 S. 5 HGB) Anwendung finden sollen und wurde dies auch mit dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung abgestimmt? Wurde geklärt, ob die Offenlegungserleichterung des § 326 Abs. 2 HGB (Hinterlegung statt Offenlegung) in Anspruch genommen werden soll?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
3. Wurde für kleine Kapitalgesellschaften geprüft, ob es sinnvoll oder aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorgaben geboten ist, einen Lagebericht zu erstellen (z. B. für Banken) oder ob von der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht werden soll?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
4. Wurde eine Bilanz/ein Anhang für Offenlegungszwecke nach § 325 HGB erstellt und dabei ggf. von den Erleichterungen des § 326 HGB Gebrauch gemacht?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
5. Wurde geprüft, ob die Bilanz und die GuV hinsichtlich Gliederung, Postenbezeichnung und Reihenfolge den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB entsprechen? Wurde die Form der Darstellung (insbesondere die Gliederung) entsprechend den Vorjahren beibehalten? Wurden die Bilanz und GuV aus bilanzpolitischen Gründen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften erstellt, um die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses zu erhöhen?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
6. Wurde beachtet, dass seit Inkrafttreten des BilMoG auch selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte bilanziert werden können, insoweit aber die gesetzlichen Vorschriften der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB berücksichtigt wurden?[4] Konzessionen dürfen nur dann bilanziert werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden.
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
7. Wurde sichergestellt, dass für jede Bilanz- und GuV-Position die korrekten Vorjahresbeträge des festgestellten Vorjahresabschlusses angegeben wurden? Erfolgte bei wesentlichen Anpassungen von Vorjahresbeträgen sowie mangelnder Vergleichbarkeit (z. B. aufgrund eines vorangegangenen Rumpf-Wirtschaftsjahres) eine entsprechend...

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