Leitsatz

Die Darstellung der Einnahmen ist unverzichtbarer Bestandteil einer jeden Jahresabrechnung. Fehlt es an einer Darstellung der Entwicklung der gemeinschaftlichen Konten, ist ein Kontenabgleich nicht möglich und insoweit die Jahresabrechnung insgesamt ungültig.

 

Link zur Entscheidung

AG Dortmund, Urteil vom 13.04.2012, 514 C 123/11AG Dortmund, Urteil vom 13.4.2012 – 514 C 123/11

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