Rz. 391
Auch für das Steuerrecht gelten für eine GmbH & Co. KG keine besonderen Bewertungsvorschriften. Eine Ausnahme besteht für die sog. Thesaurierungsrücklage nach § 34a EStG. Durch die Unternehmenssteuerreform haben ab dem Veranlagungszeitraum 2008 Personenunternehmen die Möglichkeit, eine Thesaurierungsrücklage aus nicht entnommenen Gewinnen zu bilden, die mit 28,25 % zzgl. SolZ belastet wird. Die Ausschüttung/Entnahme wird mit 25 % zzgl. SolZ besteuert.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen