Rz. 244

Begründet wird die unione civile durch gegenseitige Willenserklärung vor dem Standesbeamten in Anwesenheit von zwei Zeugen.[284] Die Begründung unterliegt geringeren Formvorschriften. Die bloße Kenntnisnahme der Willenserklärungen der Partner reicht aus. Auch sieht das Gesetz kein Verlöbnis und keine Pflicht zum Aufgebot vor der Partnerschaftsschließung vor.[285] Der Begründung folgt eine Registrierung im Standesamtsregister. Die Registrierung hat deklaratorische Wirkung. Zuständig für die Beurkundung und die nachfolgende Eintragung sind die Standesämter bzw. das italienische Konsulat im Ausland.[286]

Unterzieht sich bei bestehender Ehe ein Ehegatte einer Geschlechtsumwandlung und erfolgt keine Scheidung, wandelt sich die Ehe automatisch in eine eingetragene Lebenspartnerschaft (Art. 1 Abs. 27 des Gesetzes Nr. 76/2016).

[284] Der Inhalt dieser Erklärung ergibt sich aus dem D.P.C.M. vom 22.7.2016 Nr. 144 (G.U. 28.7.2016, Nr. 157).
[285] Cubeddu Wiedemann, "Die gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft (Lebenspartnerschaft – unione civile) und die nichteheliche Lebensgemeinschaft (Lebensgemeinschaft – convivenza) nach italienischem Recht", S. 3 ff.
[286] Cubeddu Wiedemann, "Die gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft (Lebenspartnerschaft – unione civile) und die nichteheliche Lebensgemeinschaft (Lebensgemeinschaft – convivenza) nach italienischem Recht", S. 3 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge