Rz. 4

Die Ehe können nur zwei Personen verschiedenen Geschlechts eingehen.[9] Für gleichgeschlechtliche Partner besteht nun die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft (sog. unione civile) zu begründen (siehe Rdn 242).

[9] Dies wurde als verfassungsgemäß jüngst wieder unter Bezug auf Art. 29 Cost. bestätigt: Corte Cost., 5.1.2011, n. 4, GCost 2011, 1, 36; Corte Cost., 15.4.2010, n. 138, FD 2010, 653 und Corte Cost., 7.7.2010, n. 276, FD 2011, 18. Vgl. Cass. 9.2.2015, n. 2400, GCM 2015.

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