Rz. 1

In Italien sind kleine und mittlere im Vergleich mit großen Unternehmen stärker vertreten. Strategische Allianzen werden u.a. durch die Einführung des sog. Netzvertrages (contratto di rete) im Jahr 2009 berücksichtigt, welcher zwei oder mehreren Unternehmen ermöglicht, eine oder mehrere ihrer Tätigkeiten gemeinsam auszuüben, um eine weitere Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Im Jahr 2012 wurde zudem das sog. innovative Start-up (startup innovativa) eingeführt, welches als ausschließliche oder überwiegende Tätigkeit die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von innovativen Produkten oder Dienstleistungen mit hohem technologischem Wert hat.[1]

 

Rz. 2

Die Mehrzahl der italienischen Firmen sind daher Einzelhandelsunternehmen mit Familiencharakter, ferner gibt es eine relativ hohe Zahl an oHG, GmbH und Genossenschaften, Letztere vor allem im Agrarbereich. Die Mehrheit der italienischen Gesellschaften besteht in Form der GmbH.

 

Rz. 3

Die Regelungen im Zivilgesetzbuch von 1942 trugen den unterschiedlichen Bedürfnissen der italienischen Wirtschaft bei der AG mit einem eher anonymen und der GmbH mit einem übersichtlichen Gesellschaftskreis nicht hinreichend Rechnung; beide waren zu ähnlich ausgestaltet in einem System von strikten Gesellschaftsmodellen, welche vor der Gesellschaftsrechtsreform im Jahr 2004 wenig Raum für individuelle gesellschaftsrechtliche Regelungen bei Kapitalgesellschaften boten.

[1] Der Netzvertrag wurde durch Gesetzesdekret (DL, Decreto Legge) Nr. 5 v. 10.2.2009, Art. 3 Abs. 4-ter, und Gesetz Nr. 33 v. 9.4.2009, das innovative Start-up mit DL Nr. 179 v. 18.10.2012, Art. 25 und Gesetz Nr. 221 v. 17.12.2012 eingeführt.

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