Rz. 111

Die Testierfreiheit gilt im irischen Recht grundsätzlich unbeschränkt, denn nach Sec. 76 ISA kann eine Person durch Testament über ihr gesamtes Vermögen verfügen. Allerdings sehen Sec. 109 ff. ISA bestimmte Ansprüche zugunsten des überlebenden Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners und der Kinder vor, die de facto zu einer erheblichen Einschränkung der Verfügungsmöglichkeiten führen können. Die Ansprüche bestehen, wenn der Erblasser ganz oder teilweise testamentarisch verfügt und die genannten Personen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt hat.

 

Rz. 112

Ein Pflichtteilsrecht im engeren Sinne haben im irischen Recht nur der überlebende Ehegatte und der eingetragene Lebenspartner (legal right). Die Kinder werden in gewissem Umfang durch im Ermessen des Gerichts stehende Zuwendungsbefugnisse geschützt.

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