Zwischen

.............................................................

[Name und Adresse]

vertreten durch

.............................................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

- nachfolgend "Arbeitgeber" genannt -

und

.............................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats]

vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzenden

.............................................................

- nachfolgend "Betriebsrat" genannt -

wird folgender Interessenausgleich geschlossen:

Präambel

Der Arbeitgeber betreibt am Standort .... einen Betrieb mit insgesamt .... Mitarbeitern.

VARIANTEBetriebseinschränkung

Aufgrund der schwierigen Marktsituation/des pandemiebedingten globalen Wirtschaftseinbruchs und der nachhaltig rückläufigen Auftragslage sieht sich der Arbeitgeber dazu gezwungen, .... der .... Arbeitsplätze abzubauen und damit den Personalbestand an die tatsächlich gegebene Beschäftigungslage anzupassen.

VARIANTEBetriebsstilllegung

Aufgrund der schwierigen Marktsituation/des pandemiebedingten globalen Wirtschaftseinbruchs und der nachhaltig rückläufigen Auftragslage sieht sich der Arbeitgeber dazu gezwungen, den Betrieb in .... vollständig zu schließen. Alle Arbeitsplätze im Betrieb am Standort .... werden zum .... ersatzlos wegfallen.

VARIANTEBetriebsverlagerung

Aufgrund der schwierigen Marktsituation/des pandemiebedingten globalen Wirtschaftseinbruchs und der nachhaltig rückläufigen Auftragslage sieht sich der Arbeitgeber dazu gezwungen, Teile des Betriebs an andere Standorte zu verlagern. Ohne diese Synergie-Effekte kann der Betrieb wirtschaftlich nicht mehr fortgeführt werden.

VARIANTEBetriebsspaltung

Aufgrund der schwierigen Marktsituation/des pandemiebedingten globalen Wirtschaftseinbruchs und der nachhaltig rückläufigen Auftragslage sieht sich der Arbeitgeber dazu gezwungen, einzelne Bereiche des Betriebs auf mehrere zukünftig selbstständig geführte Unternehmen aufzuspalten. Hierdurch sollen Kompetenzen der einzelnen Bereiche aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Ohne diese Spezifizierung ist der Betrieb als Ganzes nicht mehr wirtschaftlich fortzuführen.

VARIANTEBetriebsübergang

Aufgrund der schwierigen Marktsituation/des pandemiebedingten globalen Wirtschaftseinbruchs und der nachhaltig rückläufigen Auftragslage sieht sich der Arbeitgeber dazu gezwungen, einzelne Bereiche des Betriebes zu veräußern.

FORTSETZUNG PRÄAMBEL

Der Betriebsrat missbilligt die Maßnahme, kann sie jedoch von Rechts wegen nicht verhindern, er sieht alle Möglichkeiten, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, von den geplanten Maßnahmen Abstand zu nehmen, als ausgeschöpft an. Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass die Maßnahme möglichst sozialverträglich durchgeführt werden soll. Dies voraussendend vereinbaren die Parteien den folgenden Interessenausgleich:

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Interessenausgleich gilt für alle im Betrieb .... tätigen Mitarbeiter.

VARIANTEzur Beschränkung auf einzelne Bereiche

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für die Abteilungen ....[1]

Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.[2]

VARIANTEzur Beschränkung auf einzelne Mitarbeitergruppen

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Interessenausgleichs in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber stehen und deren Arbeitsplatz aufgrund der in diesem Interessenausgleich beschriebenen Maßnahmen entfallen wird. Nicht vom Interessenausgleich erfasst sind Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund verhaltensbedingt außerordentlich beendet wird, deren Arbeitsverhältnis befristet ist und Auszubildende.[3]

§ 2 Betriebsänderung

VARIANTEBetriebseinschränkung

  1. Die Betriebsänderung besteht aus einem Abbau an Arbeitsplätzen im Rahmen einer Anpassung des Personalbestands an den gegenwärtig bestehenden und zukünftig prognostizierten Beschäftigungsbedarf. Die Betriebsänderung beruht auf einer unternehmerischen Entscheidung der Geschäftsleitung/der Geschäftsführung/des Vorstandes vom .... Hierdurch wird ein Personalabbau in mehreren Abteilungen notwendig.[4]
  2. Folgende Personalreduktion wird vorgenommen:

    Abteilung Gegenwärtiger Personalbestand[5] Zukünftiger Personalbedarf Reduktion
    Verwaltung 24 20 4
    Produktion 50 40 10
    Verkauf 30 15 15
    Qualitätsmanagement 5 3 2
    Facility Management 6 4,5 1,5

VARIANTEBetriebsstilllegung

  1. Die Betriebsänderung besteht aus einer Betriebsschließung unter Wegfall aller Arbeitsplätze im Betrieb. Der letzte Verkaufstag/Produktionstag im Betrieb wird voraussichtlich der .... sein (Datum der Betriebsstilllegung).
  2. Die Betriebsstilllegung beruht auf einer unternehmerischen Entscheidung der Geschäftsleitung/der Geschäftsführung/des Vorstandes vom ....
  3. Nach dem Datum der Betriebsstilllegung werden Aufräum- und Abwicklungsarbeiten zu erledigen sein. In folgenden Abteilungen wird nach dem Datum der Betriebsstilllegung dieser Bedarf noch mit nachfolgen...

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