Überblick

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume, stellen sich Fragen zum Verfahren.

Formularklauseln, die vom gesetzlichen Leitbild der Miete abweichen, sind nur wirksam, wenn hierfür sachliche Gründe sprechen und das mit der Übernahme der Pflichten verbundene Risiko für den Mieter überschaubar bleibt. Hieraus ist wiederum abzuleiten, dass die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten nur in bestimmten Grenzen auf den Mieter übertragbar sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Nach der Rechtsprechung des BGH unterliegen Instandhaltungs- und Instandsetzungsklauseln der AGB-Kontrolle.[1] Sie sind insbesondere an § 307 BGB zu messen.

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