Von einem Bauvorhaben der genannten Art erfahren Sie, weil Ihnen der Bauantrag zur Unterschrift vorgelegt werden muss. Jetzt haben Sie Zeit zur Prüfung, ob Sie mit schädlichen Umwelteinwirkungen etwa in Form von Lärmbelästigungen oder Luftverunreinigungen rechnen müssen, die die in den technischen Regelwerken festgelegten Immissionswerte an Ihrem Anwesen überschreiten.

Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, mit schädlichen Umwelteinwirkungen rechnen zu müssen, können Sie sich als Nachbar gegen das Bauvorhaben zur Wehr setzen.

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