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Einige Stiftungen – vor allem Bürgerstiftungen[17] – bieten Zustiftern die Möglichkeit an, dass ihre Zuwendungen zum Vermögen rechnerisch getrennt erfasst und die auf die Zustiftung anfallenden Vermögenserträge ausschließlich für einen bestimmten Zweck reserviert werden. Zum Teil können solche Themenfonds – etwa für die Jugendförderung in einer Gemeinde – bei ausreichender Dotation auch mit dem Namen des Zustifters verbunden werden. Insbesondere die wachsende Zahl von Bürgerstiftungen übernimmt dabei nach dem Vorbild US-amerikanischer Community Foundations zunehmend die Funktion lokaler oder regionaler Dienstleistungsagenturen für Stifter und Spender (Donor Service Organisations).[18]

[17] Zum Begriff s. sogleich unter Rn. 51 ff.
[18] Richter, in Kötz/Rawert/Schmidt/Walz (Hrsg.), Non Profit Law Yearbook 2001, S. 223.

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