Rz. 51

Mit der Errichtung einer Stiftung verbindet man herkömmlich die Vorstellung eines Stifters, d. h. in der Regel einer natürlichen Person, die mit einem substanziellen Teil ihres Vermögens einem Anliegen in Form einer Stiftung dauerhaft Bestand verleiht.

 

Rz. 52

In jüngerer Zeit sind immer mehr Stiftungen entstandenen, bei denen nicht ein Stifter ein großes Vermögen zur Verfügung gestellt hat, sondern mehrere Stifter kleinere Beträge zusammengetragen haben, um gemeinsam eine Stiftung zur Förderung eines bestimmten Anliegens zu errichten (Gemeinschaftsstiftung).

 

Rz. 53

Seit Mitte der 90er Jahre hat insbesondere der Typus der Bürgerstiftung[50] in Deutschland zunehmende Verbreitung erfahren. Dabei handelt es sich um Stiftungen, die von mehreren Bürgern einer Stadt oder Region gemeinsam errichtet werden. Sie fördern meist eine große Zahl verschiedener Zwecke, sind aber geografisch auf eine Stadt oder eine Region fokussiert. Über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet in der Regel ein Vorstand, der seine Aufgabe als die eines Treuhänders des Stiftungsvermögens zugunsten der Stadt oder Region versteht. Darüber hinaus bieten die Bürgerstiftungen an, Spenden zu verwalten oder als Träger treuhänderischer Stiftungen zu fungieren. Sie verstehen sich selbst als Dienstleister für Stifter und Spender in der Stadt oder Region, die den Bürgern das (finanzielle) Engagement für das Gemeinwohl erleichtern. Damit werden sie gleichzeitig zu Kristallisationskernen für bürgerschaftliches Engagement. Sie folgen damit der Tradition US-amerikanischer Community Foundations, die in ihrer fast hundertjährigen Geschichte beträchtliche Vermögen bilden konnten: Im Jahr 2010 verfügten die vom Foundation Center erfassten 734 Community Foundations in den USA zusammen über ein Vermögen von über 55 Milliarden US-Dollar und gaben über 4 Milliarden US-Dollar aus.[51]

Nach der Gründung der ersten beiden Bürgerstiftungen dieses neuen Typs in Gütersloh (1996) und Hannover (1997) ist die Zahl der Stiftungen inzwischen von etwa 45 im Jahr 2003 auf fast 300 im Jahr 2012 angewachsen.[52] Die Stiftungen verfügten Ende 2011 über ein Gesamtvermögen von 200 Mio. EUR; es hat sich damit in den letzten fünf Jahren knapp verdoppelt. Die größte Bürgerstiftung ist inzwischen die BürgerStiftung Hamburg mit einem Vermögen von 16 Millionen Euro; zusätzlich verwaltet sie Treuhandstiftungen mit einem Vermögen von über 12,6 Millionen Euro. Der Sektor befindet sich nach wie vor in einer Phase dynamischen Wachstums.

[50] Vgl. ausführlich Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Handbuch Bürgerstiftungen; zur Stiftung in der Bürgergesellschaft Neuhoff, Stiftung & Sponsoring 2/2003, Beilage Die Roten Seiten.
[51] Quelle: The Foundation Center, foundationcenter.org, Stand 17.3.2013.
[52] Alle Zahlenangaben: Initiative Bürgerstiftungen, www.buergerstiftungen.org, Stand 17.3.2013.

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